Pectin

[773] Pectin (Pflanzengallerte), C64H40O56 + 8HO, eine dem Pflanzenreich eigenthümliche, im Safte vieler Früchte u. Wurzeln sich findende Substanz (s. Pectinkörper). Nach Frémy enthalten nur reisende u. reife Früchte P.; dasselbe bildet sich aber, wenn Früchte der Einwirkung gelinder Wärme ausgesetzt werden; seine Bildung beruht auf der Einwirkung organischer Säuren, wie der Citronen- u. Äpfelsäure, welche die Pectose in P. umwandeln; es bildet sich ferner beim Sieden von Möhren, Rüben etc. mit einer scharf angesäuerten Flüssigkeit. Um das P. rein darzustellen, preßt man den Saft reifer Früchte aus, filtrirt ihn, fällt den darin enthaltenen Kalk mit Oxalsäure u. die eiweißähnliche Substanz mit Gerbsäure. Die Flüssigkeit wird darauf mit Alkohol behandelt, wodurch das P. sich ausscheidet; es wird mit Alkohol gewaschen, von Neuem gelöst u. diese Operation mehre Male wiederholt, bis durch Reagentien in der Flüssigkeit weder Zucker, noch organische Säuren angezeigt werden. Das P. bildet mit Wasser eine gallertartige Auflösung, ist nicht krystallisirbar, geschmack- u. geruchlos, indifferent, in Alkohol u. Äther unlöslich; es ist sehr veränderlich. Im reinen Zustande wird es durch neutrales essigsaures Bleioxyd nicht gefällt. Alkalien u. alkalische Salze wandeln es augenblicklich in Peclinsäure um. Unter dem Einflusse der Pectase verwandelt es sich in Pectosinsäure (s.d.). Läßt man die wässerige Lösung von P. einige Stun den lang stehen, so verwandelt es sich in Parapectin, welches sich von dem gewöhnlichen dadurch unterscheidet, daß es durch neutrales essigsaures Bleioxyd gefällt wird; es ist mit dem P. isomer; mit verdünnten Säuren gekocht, verwandelt es sich in Metapectin, einen Körper, welcher entschieden saure Eigenschaften zeigt u. dessen wesentlicher Charakter darin besteht, daß er durch Chlorbaryum gefällt wird, welches Reagens auf P. u. auf Para pectin ohne alle Einwirkung ist. Das bei 100°getrocknete Metapectin ist mit dem P. ebenfalls isomer.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 12. Altenburg 1861, S. 773.
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