[822] Perforation (v. lat.), 1) Durchbohrung; 2) Durchbohrung eines Theiles, um zu einer dadurch geschlossenen Höhle zu gelangen. So P. des Kindskopfs, Durchbohrung des Kopfs des Kindes noch vor der Geburt, od. bei abgerissenem zurückgebliebenem Kopfe, in Füllen, wo wegen Mißverhältnisses der Größe desselben zu den Beckenweiten die Geburt ohnedies auf gewöhnlichem Wege nicht erfolgen kann. Es wird dadurch ein Austritt des Gehirns aus der Schädelhöhle (Enthirnung) erlangt, worauf der Durchgang der Kopfknochen, wegen der größeren Verschiebbarkeit derselben, mit od. ohne Beihülfe der Geburtszange, möglich wird. [822] Bedingung dieser Operation ist eine weite von nicht unter 21/2 bis 3 Zoll der Conjugata (s.d. u. Becken E) b) u. die Gewißheit, daß das Kind todt sei, weil sonst der Kaiserschnitt angewendet wird. Das dazu dienende Instrument (Perforatorium) hat entweder die Form eines Scalpells, od. einer Lanzette, od. auch. Scherenform (Perforativschere), od. ist trépanartig (Persorativtrepan) ist unbedeckt, od. mit einer Scheide versehen, gerade, od. nach der Führungslinie des Beckens gekrümmt.