[208] Schlagbaum, 1) Vorrichtung, um einen Fahrweg zu sperren. Die Schlagbäume, welche bei den breitesten Wegen angebracht sind, bestehen aus einem Baum, welcher sich in einer Gabel (einem ungefähr 4 Fuß hohen Ständer) um eine Spindel dreht, doch so, daß der Baum in zwei Schenkel getheilt wird, wovon der kürzere so beschwert ist, daß der längere schräg in die Höhe steht, u. wenn der Weg gesperrt werden soll, mittelst einer Kette od. eines Seils niedergezogen wird. Zu jeder Seite des Wegs ist ein Ständer eingegraben, von denen der eine oben mit einem runden Halse versehen ist, um welchen sich ein horizontaler Baum dreht, welcher mit dem entgegengesetzten Ende an den anderen Ständer angeschlossen od. angeschraubt werden kann. Zum Schieben eingerichtete Schlagbäume ruhen für gewöhnlich, wenn sie den Weg nicht sperren sollen, in ihrer Verlängerung auf dem einen Ständer am Wege u. auf einem anderen außer demselben, u. wenn der S. den Weg sperren soll, wird der Sperrbalken durch ersteren Ständer nach dem Ständer in der anderen Seite des Wegs geschoben u. dort angeschlossen. 2) Verschieden construirte Arten von Fallen zum Fangen von Raubthieren, bes. Dachsen, Füchsen u. Mardern, für letztere auch auf Bäumen anzubringen. Das Charakteristische dieser Fallen besteht darin, daß eine starke, durch Steine etc. beschwerte u. durch ein Stellholz in die Höhe gehaltene Stange, sobald die Stellung durch Auftreten od. Aufspringen des betreffenden Thieres (um den Fraß od. Köder zu erreichen, od. in den Bau zu kriechen) eingerissen wird, hernieder- u. das Thier in der Regel todtschlägt; 3) (Schlagstange), einarmiger, eiserner Hebel, an welchem die 12 Zoll lange u. 4 Zoll breite Klinge des Lumpen- od. Hadernschneiders (s. Papierfabrik I. D) befestigt ist.