Stellholz

[754] Stellholz, 1) ein Werkzeug, mit dessen Hülfe die Kämme u. Schäfte höher u. niedriger gestellt werden; 2) bei Fallen, Bömschen, Sprenkeln, Schlagbäumen u. Schlagnetzen (s.d. a.) ein Holz, womit dieselbe aufgestellt werden u. durch deren leise Berührung dieselben zuschlagen, resp. durch deren Fallen sich zuziehen.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 16. Altenburg 1863, S. 754.
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