Schnipp Schnapp Schnurr

[357] Schnipp Schnapp Schnurr, Spiel, bei welchem die Zahl der Spielenden nicht beschränkt ist, u. welches mit der deutschen Karte auf zwei verschiedene Arten gespielt wird. Der Geber gibt die Karten beliebig zu zwei od. drei u. vertheilt sie in gleicher Zahl unter die Spielenden; die Vorhand erhält ein übrig bleibendes Blatt, ein zweites der nach ihr Folgende, wenn die Zahl der Spielenden ungerade ist. Der Erste spielt aus, die ausgespielte Karte darf jedoch sowohl bei dem ersten, als bei jedem folgenden Ausspielen blos eine Sieben od. ein Unter sein. Wenn er weder das eine noch das andere hat, geht das Ausspielen auf den Folgenden über. Bei dem Herauswerfen der einen od. der anderen der zwei genannten Karten sagt der Herauswerfende Schnipp; der die Acht od. den Ober von gleicher Farbe Habende gibt sie darauf u. sagt Schnapp; das Nämliche thut der die Neun od. den König Habende, indem er Schnurr sagt; zuletzt wird die Zehn od. das Daus mit den Worten: Burr od. Apostolorum darauf gegeben. Der zuletzt Daraufgebende nimmt den Stich ein u. spielt wieder aus u. so fort. Die andere Art unterscheidet sich von der ersteren dadurch, daß die Vorhand u. dann Jeder, welcher einen Stich macht, jedes beliebige Blatt mit dem Worte Schnipp ausspielt, u. daß auf die ausgespielte Karte die vier nächstfolgenden von gleicher Farbe gegeben werden. Bei dem Zuwerfen des zweiten wird Schnapp, des dritten Schnurr, des vierten Burr u. des fünften Apostolorum gesagt. Wenn Karten ausgespielt u. zugeworfen werden, von welchen die unmittelbar darauf folgende nicht mehr im Spiele ist, so schließt der Wurf damit. Wenn eine höhere Karte, z.B. Unter, Oder, König, ausgespielt wird, so schließt der Wurf mit dem Dause. Der das letzte Blatt darauf Gebende nimmt in beiden Fällen den Stich ein u. spielt wieder aus. In beiden Spielarten gewinnt der das Spiel, welcher zuerst kein Blatt mehr hat u. bekommt von allen Mitspielenden so viel Marken, als sie Blätter übrig behalten haben.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 15. Altenburg 1862, S. 357.
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