Scribonĭa lex

[710] Scribonĭa lex, 1) Gesetz von ungewissem Urheber, wodurch die Usucapion der Servituten aufgehoben wurde. Ob alle Servituten darunter gemeint waren, od. nur die Servitutes rusticae, ist ein Streitpunkt unter den Juristen; s. Usucapio; 2) mehre Gesetzvorschläge des Volkstribun C. Scribonius Curio 50 v. Chr., z.B. S. l. viaria, wegen des Straßenbaues im Römischen Reiche, dessen Aufsicht er auf 5 Jahre verlangte; S. l. alimentaria, daß unter die Plebs von den Ädilen unentgeldlich Getreide vertheilt werden sollte; sie wurden aber abgelehnt.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 15. Altenburg 1862, S. 710.
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