[728] Secte (v. lat.), 1) Gesellschaft Menschen, welche in gewissen Lehren u. Meinungen von Andern abweicht; 2) bes. eine religiöse Gesellschaft, welche sich solcher abweichenden Meinungen halber von der od. den im Staate anerkannten Religionsgenossen trennt u. ihren Gottesdienst ihren Ansichten gemäß ausübt. Wie es schon in den älteren philosophischen Schulen solche S-n gab, so entstanden sie auch in der ersten Zeit des Christenthums u. der Kirche u. dauerten hier bis auf die neueste Zeit fort, obschon manche von ihnen sehr rasch vorübergingen. Auch unter den Juden, Heiden u. Muhammedanern finden sich S-n. Meist haften die S-n an unwesentlichen Punkten u. huldigen eigenthümlichen Ansichten, da es bei der Individualität jedes einzelnen Menschen nicht möglich ist, daß ein Mensch wie der andere glaube, denke u. empfinde. Hierin aber liegt zugleich der Grund des Sectenwesens. Jeder, welcher eine eigenthümliche Meinung mit einem gewissen Enthusiasmus auffaßt, sucht auch Andere zu Proselyten derselben zu machen. Widerspruch od. Verfolgung, welche S-n gewöhnlich erfahren, reizen sie zum Zusammenhalten u. zu hartnäckiger Vertheidigung ihrer Meinungen; die ihnen dadurch bezeugte Aufmerksamkeit führt zum Sectenstolz. Gehen die Anhänger einer S. geflissentlich darauf aus ihre Meinungen weiter zu verbreiten, od. sucht Jemand sich einen Anhang seiner Meinung zu bilden, so wird er Sectirer genannt; daher Sectirerei, das Bestreben Trennung in Sachen der Religion herbeizuführen. In neuerer Zeit hat die Staatsgewalt in den meisten Ländern die bürgerlichen Verhältnisse der S-n u. ihre Stellung zu der Landeskirche durch besondere gesetzliche Bestimmungen geordnet. Über die wichtigsten S-n s.u. Christenthum.