Sindiah

[125] Sindiah (ind.), 1) eigentlich Feldherr, dann 2) Staat des S. (Staat des Maha Radscha S.), indem derselbe von dem S., welcher ehemals Feldherr des Peischwa war, beherrscht wird Das Gebiet des S. bildet einen den Briten verbündeten Mahrattenstaat in Vorderindien u. ist ein Gebiet von 15631/4 QM. mit unregelmäßigem Umrisse auf dem Tafellande Malwa, dem Stufenlande Bundelkund u. im Tieflande zur Dschumna; ist östlich sehr gebirgig (Gebirg Vindhya), übrigens flach; bewässert vom Tschumbul, Betwa, Nerbudda, Ganges nebst mehrern ihrer Nebenflüsse; bringt Getreide, Baumwolle, Indigo, Vieh, hat sehr angenehmes Klima, wird jedoch nicht gehörig cultivirt. Die Einwohnerzahl beträgt etwa 31/4 Mill., Mahratten, Dschauts, Grassias; Religion großentheils die muhammedanische, doch auch die der Hindus. Die Einkünfte betragen 600,000 Pfd. St., 180,000 Pfd. St. subsidy, wofür die britische Regierung 8400 Mann Soldaten stellt u. die Einkünfte gewisser Gebietstheile zugewiesen erhalten hat; daneben als Contingent 314 Mann Artillerie, 6500 Reiter u. 2800 Mann zu Fuß. Die Regierung ist despotisch u. die Cultur des Landes in Verfall; das Land besteht, wie alle Mahrattenstaaten, aus kleinen Lehnfürstenthümern. Hauptstadt ist Gwalior; bis 1810 war Udschein (Oogen) Residenz. Die Geschichte von S. s.u. Mahratten u. Indien (Gesch.).

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 16. Altenburg 1863, S. 125.
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