Titĭus [2]

[624] Titĭus, 1) Sextus T., war 99 v. Chr. Volkstribun u. brachte eine Lex agraria (s.d. 1) h), welche jedoch nicht durchging; er war ein guter Redner, konnte sich aber selbst bei einer gegen ihn erhobenen Beschuldigung nicht siegreich vertheidigen, sondern wurde verurtheilt. 2) Cajus T., römischer Ritter um 104 v. Chr., durch Scharfsinn u. Witz ausgezeichneter Redner, vertheidigte u.a. die Lex Fannia sumtuaria; er schrieb auch Tragödien, welche aber alles tragischen Effectes entbehrten; Fragmente seiner Reden in Meyers Oratorum fragmenta. 3) Quintus T., ein Legat Julius Cäsars, welchen dieser 48 v. Chr. mit einer Sendung nach Epirus betraute. 4) Lucius T., war 47 v. Chr. Kriegstribun in Spanien u. wurde dann von Jul. Cäsar zum Senator ernannt. 5) Marcus T., Neffe des Munacius Plancus. wurde 40 v. Chr. von dem jüngeren Sept. Pompejus gefangen, aber freigelassen; 36 machte er mit Antonius den Feldzug nach Parthien; 35 erhielt er das Commando gegen Sext. Pompejus in Asien, welchen er gefangen nahm u., trotzdem daß er demselben Leben u. Freiheit verdankte, umbringen ließ. Als sich das Glück des Antonius neigte, ging er 32 zu Octavian über, verrieth demselben des Antonius Plane u. bekriegte denselben.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 17. Altenburg 1863, S. 624.
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