[830] Triller (v. ital. Trillo), 1) Gesang- u. Spielmanier, welche aus zwei neben einander liegenden, schnell mit einander abwechselnden Tönen besteht; in der Notenschrift mit od. tr bezeichnet. a) Den eigentliche od. ausgeführte T. besteht aus dem Hauptton, d.i. demjenigen, auf welchen den T. angezeigt wird; dem Hülfston, d.i. dem nebenliegend höhern Ton des Haupttons, wie er in den Tonleiker des vorzutragenden Tonstücks vorkommt dem Vorschlag, welcher gewöhnlich mitkleinen Noten vor dem T. angezeigt wird; u. dem Nachschlag, welcher aus dem Tone unter dem Haupttone u. diesem selbst besteht. Vorschlag u. Nachschlag müsser regelmäßig eben so geschwind, als der T. ausgeführt werden. Z.B.
Oft wird der T. auch ohne Vorschlag, entwede[830] gleich mit dem Haupt- od. Hülfstone angefangen, je nachdem sich die Noten vor dem T. auf- od. absteigend nach dem T. bewegen. Soll der T. zweistimmig ausgeführt werden, so muß er auch zweimal angezeigt werden u. heißt Doppeltriller. Z.B.:
b) Der Prall- od. Halbtriller (ital. Trilletto), welcher durch das Zeichen angedeutet wird u. ohne Vor- u. Nachschlag, blos durch kürzern Wechsel des Haupt- u. Hülfstons ausgeführt wird. Z.B.:
Zur guten Ausführung des T. gehört Geschwindigkeit u. Gleichheit, sowohl hinsichtlich der Stärke als auch der Reinheit der beiden abwechselnden Töne. Ein T., wo die Töne mit ungleicher Schnelligkeit angegeben werden, od. wo der eine Ton statt die große od. kleine Secunde des andern zu sein, etwas höher intonirt wird, wird Bockstriller genannt. Eine ununterbrochene Reihe von T-n wird Trillerkette (ital. Catena di trilli) genannt. Z.B.:
2) Ein Getriebe von bis 24 kleinen od. kurzen Stöcken, welches auf die Welle des Kammrades gesteckt u. mittels des Stirnrades umgetrieben wird. 3) (Trillhäuschen), ein an einer horizontalen Welle befestigtes, drehbares, hölzernes, mit Stäben versehenes Häuschen, in welches wegen Polizeivergehen an manchen Orten Verbrecher niedern Standes gebracht u. umgedreht wurden. 4) (Maschinenw.), so v.w. Trilling.