[152] Umlegen, 1) das Schiff nach einer anderen Richtung lenken; 2) vom Winde, aus einer anderen Himmelsgegend wehen; 3) die Segel u., ihnen bei Veränderung des Windes eine andere Stellung geben, daß sie den letzteren fangen; 4) etwas in einer anderen Ordnung zusammen- od. an einen anderen Ort legen, z.B. das in der Presse befindliche [152] Tuch, die in der Lohgrube befindlichen Felle; 5) so v.w. verpflanzen, bes. von perennirenden Gewächsen, z.B. Schnittlauch, Erdbeeren, Pfefferminze, Buchsbaum u. verschiedenen Zwiebelgewächsen, welche wenigstens alle drei Jahre aus dem Boden genommen, in mehre Stücke zertheilt, die schlechten von den guten gesondert u. nachdem diese von überflüssigen Schößlingen u. Wurzeln befreit worden sind, wieder eingepflanzt werden. Dies wird am besten im Frühjahr od. zu Anfange des Herbstes vorgenommen; 6) (im Steuersystem) s.u. Umlage; 7) U. der Grundstücke, s. Zusammenlegung der Grundstücke, vgl. Separation 2).