Votivtafeln

[707] Votivtafeln (Tabulae votivae), Tafeln mit Inschriften, welche in Folge eines gethanen Gelübdes nach Erlangung des Erfleheten an heiligen Orten aufgestellt od. aufgehängt werden. Solche V. gab es schon im klassischen. Alterthum, z.B. in dem Tempel des Asklepios zu Ägä in Cilicien, bestehend in Inschriften derer, welche hier ihre Gesundheit Wieder erhalten hatten, od. in den Tempeln der Meergötter von solchen aufgestellt, welche zur See in Lebensgefahr gewesen u. gerettet worden waren. Auf solchen V-n waren z.B. kranke Glieder, für deren Genesung die Votirenden gefleht, od. die Darstellung des Schiffbruchs, aus welchem sie gerettet waren, abgebildet. Andere V-n waren solche, welche ein Gelübde enthielten u. versiegelt den Götterstatuen an die Knie geheftet wurden; nach der bestimmten Zeit wurden sie von den Tempeldienern geöffnet, u. der Gelobende, des Erbetenen theilhaft geworden, mußte das Gelobte widmen. Auch in der Christlichen Kirche waren sie schon im 5. Jahrh. gebräuchlich u. ihre Aufstellungen wurden mit dem Steigen der Heiligenverehrung immer häufiger. Sie wurden sowohl an Altären der Heiligen aufgestellt, entweder in Folge eines Gelübdes, od. auch als Dank für ein durch die Intercession der Heiligen erfülltes Gebet, als auch in den Wallfahrtskapellen. Der Widmer einer solchen V. hieß Donator. Der Gebrauch der V-n hat sich in der Katholischen Kirche erhalten.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 18. Altenburg 1864, S. 707.
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