Wecker

[2] Wecker, 1) Uhr mit einer Vorrichtung, durch welche zu einer beliebig bestimmten Zeit ein Hammer wiederholt schnell u. stark an eine Glocke schlägt, um Schlafende aufzuwecken. Meist sind W. an gewöhnlichen Wanduhren angebracht, seltener an Stutzuhren u. an Taschenuhren. Zum Weckerwerke gehört ein Steigrad, welches in die Lappen einer Spindel greift, auf welcher der Hammer befestigt ist. Auf die Welle des Steigrads ist eine Rolle aufgesteckt, um welche die Gewichtsschnur geschlungen ist; die Rolle ist daher auf der Welle beweglich, aber mit einem Gesperre versehen. Unter dem Zifferblatte sitzt auf der Welle des Stundenrades eine Scheibe (Weckerscheibe) u. auf dem Umfange derselben schleift ein Arm (Weckerarm) eines Winkelhebels, dessen zweiter Arm für gewöhnlich entweder vor einem Stift des Steigrades od. vor dem Hammer selbst liegt, wodurch das Weckerwerk in Ruhe erhalten wird, obgleich die Gewichtsschnur aufgezogen ist. Wenn nun der W. für eine bestimmte Stunde gestellt ist, so fällt der Weckerarm zu dieser Stunde in eine Kerbe der Weckerscheibe, wird dadurch ausgelöst u. das Steigrad wird frei, so daß es von der Gewichtsschnur herumgedreht den Hammer des W-s so lange in Bewegung setzt, bis das Gewicht abgelaufen ist. Die Art, wie die Stellung bewirkt wird, ist verschieden. Meist hat die Weckerscheibe über dem Zifferblatte ein kleines Zifferblatt zum Stellen. Bei Taschenuhren ist der W. ähnlich eingerichtet u. wird durch eine besondere Feder getrieben. Auch kann der W. ein eigenes Werk sein, welches beliebig mit der auf dem Zifferblatte geöffneten Taschenuhr in Verbindung gebracht wird. Auch kann mit dem W. eine Vorrichtung verbunden werden, durch welche zu gleicher Zeit Licht angezündet wird. Vgl. Poppe, Der W. für Jedermann, Frankf. 1809. 2) (Wächter); Schlagwerk an einem Kunstzeug, welches bei jedem Umgange des Kunstrades einen Schlag thut; eine ähnliche Vorrichtung findet sich auch an der Graupenmühle, um anzuzeigen, wenn der Graupenstein eine gewisse Anzahl Umgänge gemacht hat u. die Graupen fertig sind. 3) s.u. Wachtelpfeife. 4) Theil des Nachtnetzes, s.u. Lerche a)

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 19. Altenburg 1865, S. 2.
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