Ziehbank

[613] Ziehbank, 1) Vorrichtung zum Ziehen des Drahtes (s.d. 4); sie ist bald eine Schleppzangen- od. Stoßzangenziehbank (vgl. Zange 1), bald eine Scheibenziehbank (Leierbank, Rollenbank), bei welcher der fertige Draht auf eine Scheibe od. Rolle aufgewickelt wird, welche entweder durch Wasserkraft (dann Wasserscheibe od. Wasserleier) od. durch Menschenhand (dann Handscheibe od. Handleier) umgedreht wird; 2) eine kurze Hobelbank, auf welcher die Breter zu den Brunnenkränzen befestigt werden, wenn man sie auf der hohen Kante glatt hobeln will; 3) s.u. Gewehrfabrik I. A); 4) so v.w. Ziehmaschine 1); 5) so v.w. Röhrenziehbank.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 19. Altenburg 1865, S. 613.
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