Ziehmaschine

[614] Ziehmaschine, 1) (Ziehbank), Maschine zum Ziehen des Fensterbleies; sie enthielt zwei geriffelte Scheiben, zwischen denen die Bleistäbe durchgepreßt wurden u. welche dabei in letztere die Nuthen eindrückten, vgl. Verglasen; 2) so v.w. Ziehbank 1); 3) (Münzw.), so v.w. Durchlaß, s.u. Münze (Technol.) B); 4) verschiedene Maschinen, um Etwas herbei- od. in die Höhe zu ziehen, z.B. Winden, Haspel u. dgl.; 5) s.u. Flachs III. B) a); 6) ein der Drahtziehbank ähnlicher Mechanismus zum Fortbewegen der Zange beim Ziehen der Holzleisten durch das Zieheisen, s.d. 2).

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 19. Altenburg 1865, S. 614.
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