Ziehen [1]

[613] Ziehen, 1) so v.w. Raufen, s.u. Flachs I. A); 2) Z. des Billards, s.u. Billard I.; 3) Z. der Kohlen, s.u. Kohlenbrennen; 4) ein Feuergewehr mit Zügen versehen, vgl. Gewehrfabrik I. A); 5) beim Härten des Stahles, Erkalten von Gußstücken, Trockenen des Holzes, so v.w. Werfen 13); 6) das Fortrücken der Treibbunze auf dem Arbeitsstück, bevor man von neuem einen Hammerschlag darauf thut; 7) Fabrikationsmethode für Draht, metallene Röhren, hölzerne u. blecherne Stäbe, Leistenwerk u. Gesimse, Kerzen u. dgl. mehr; 8) von Vögeln, auf der Wanderung begriffen sein, vgl. Zugvögel; 9) von Schnepfen (s.d.) auf dem Hinstrich sein; 10) von Rebhühnern so v.w. Aufstehen, s.u. Rebhuhn; 11) vom Hirsche so v.w. Gehen; 12) Z. der Truppen, durch den schrägen Marsch mit ganzer Fronte od. mittelst einer halben Schwenkung der Züge einen Schrägmarsch eines Truppentheiles hervorbringen, ohne die Richtung zu verändern; hat gewöhnlich die Absicht, den Feind zu überflügeln, od. einen vor- u. seitwärts liegenden Punkt einzunehmen, wenn der Feind so nahe steht, daß man nicht völlig nach einer Seite hin abmarschiren kann; 13) Feuchtigkeit an sich saugen od. eindringen lassen; 14) auf Jemand ziehen, einen Wechsel od. eine Anweisung auf Jemand ausstellen, d.h. ihn zur Bezahlung derselben verbindlich machen.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 19. Altenburg 1865, S. 613.
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