[467] Verglasen, 1) einen Körper durch hohe Temperatur in Glas od. eine glasähnliche Masse (z.B. die verglasten Ziegel od. Klinker) verwandeln; 2) mit Glasur überziehen, z.B. die Glashäfen vor dem Gebrauche mit Glasmasse ausschmelzen; 3) die Glasscheiben in einen neuen Fensterrahmen einsetzen. Dies geschieht auf zweierlei Weise: a) bei Sprossenfenstern werden nach der älteren Art die Glasscheiben in besondere Nuthen der Sprossen u. Flügelrahmen eingeschoben u. dann verkittet, so daß eine Reparatur nur durch Auseinandernehmen des Flügels zu bewirken ist. Nach der neueren Art werden die Scheiben in dazu ausgearbeitete Falze gelegt, mit Drahtstiften befestigt u. verkittet. Bei flachliegenden Fenstern, wie an Treibhäusern, unterstützt man die Scheiben seitlich durch eiserne Sprossen, in deren Falzen sie liegen, u. läßt sie unten über einander greifen, b) Bei Fasefenstern geschieht das V. mit Hülfe von Fensterblei (s.d., Verbleien). Das Blei wird mit dem Bleimesser gehörig zugeschnitten u. an den Kreuzungsstellen nach dem Verzinnen verlöthet Über die horizontal laufenden Bleistreifen werden, um das Einbiegen zu verhindern, Eisenstangen (Windeisen) gelegt, die durch Drahtringe, welche an den Kreuzungspunkten der Bleisprossen festgelöthet sind, gesteckt u. an dem Rahmen festgenagelt werden. Das Karniesblei ist stärker u. in der Mitte mit einem starken Draht versehen ist, so daß die Windeisen unnöthig werden.