1. Allzu theuer geboten, macht die Waare unwerth. – Henisch, 376; Lehmann, II, 27, 41.
Lat.: Care taxata non est res undique (vendita) grata. (Sutor, 415; Philippi, I, 73; Gartner, 205; Binder II, 440.)
2. Beut das halb, so wirstu nicht betrogen. – Henisch, 358; Eiselein, 75.
Lat.: Dimidium offer, et non decipieris.
3. Bieten und Wiederbieten macht den Kauf. (S. ⇒ Fordern.) – Eisenhart, 362; Pistor., I, 50; Hillebrand, 168; Simrock, 1091; Estor, II, 528; Körte, 625; Eiselein, 77.
Bei Kauf und Verkauf kommt es auf die Einwilligung der Unterhandelnden an, wozu nichts weiter erfordert wird, als dass der Verkäufer erklärt: ich will die Sache verkaufen und dies dafür haben, der Käufer aber, ob er sie für den angesetzten Werth annehmen will. Es bezieht sich das Sprichwort besonders auf solche Gegenstände, bei denen es eines gerichtlichen Kaufcontracts nicht bedarf, sondern die Einigung der Contrahenten über das Kaufgeld zur gültigen Abschliessung des Kaufs hinreichend ist.
Frz.: A marchander on vend et l'on achète.
4. Dem viel bieten, der wenig verlangt, ist eine Art abzuschlagen. (Span.)
5. Mit Bîten und mit Kêfen, mit Schloan und mit Rêfen kimmt ma ôch zesammen. (Schles.) – Frommann, III, 411, 419.
6. Wer schnell mehr bietet, kauft gern.
zu3.
Holl.: Met loven en bieden vergaderen de kooplieden. – Met loven en bieden komen de kooplieden bij elkander. (Harrebomée, I, 436a.)
7. Bieten und Handeln macht ein Geschäft.
8. Theuer geboten ist nicht verkauft.
Lat.: Care taxata, non est res vendita grata. (Fallersleben, 277.)
Holl.: Duur ghelooft en is niet verkooft. (Tunn., 10, 10.)
9. Wer alzu teur bieten will, der wird nicht wahr verkauften viel.
Lat.: Care taxata, non est res uendita grata. (Loci comm., 22.)
10. Wolfeil kan man nicht bieten wol, was theuer ist vnd viel gelten sol.
Lat.: Taxatur care, quod uendetur preciose. (Loci comm., 22.)