Compromiss

1. Auf Cumpermiss zu pürschen ist jedem erlaubt.Lehmann.


2. Compromiss – Schande gewiss.

Wenn Parteien eine Uebereinkunft treffen, wobei Principien, Rechtsgrundsätze u. dgl. aus Nachgiebigkeit verletzt werden, die, ohne Verletzung der Ehre und des Rechts, aufrecht erhalten werden mussten.


3. Lass dich in kein Compromiss, du verlierst die Sach', das ist gewiss.Pistor., III, 40; Eisenhart, 525; Eiselein, 108; Hertius, I, 15; Estor, II, 979; Sailer, 253; Simrock, 1464.

Ein Sprichwort gegen gewisse Schiedsgerichte, worüber Eisenhart nachzulesen. Ueber seinen Sinn ist man nicht ganz einig. Einige meinen, man habe damit sagen wollen, dass sich diejenigen, welchen das Recht zur Bildung eines Schiedsgerichts zustehe, besser thäten, sich zur Ersparung der Kosten bald an das Reichsgericht zu wenden. Andere lassen das Sprichwort diejenigen, die nicht die beste Sache haben, vor der Annahme von Schiedsrichtern warnen, weil deren schnelle Entscheidung die Möglichkeit abschneide, den Process in die Länge zu ziehen. Noch andere endlich behaupten, dass es deshalb mislich mit einem Schiedsrichter sei, weil man nicht stets wissen könne, ob er auch die erforderlichen Eigenschaften zur gründlichen Abfassung eines Urtheils besitze, man also bei ihm die [540] gerechteste Sache verlieren könne, ohne im Stande zu sein, von seinem Ausspruche zu appelliren, was doch der Fall in Bezug auf das Erkenntniss des ordentlichen Richters sei.

Frz.: N'entre jamais en compromis, ou tu y laisseras tes habits. (Cahier, 3910.)

Quelle:
Karl Friedrich Wilhelm Wander (Hrsg.): Deutsches Sprichwörter-Lexikon, Band 1. Leipzig 1867, Sp. 540-541.
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