1. Erbherr, Oberherr. – Graf, 487, 35; Simrock, 2089.
»Der Landesherr stirbt nie, nur die Namen wechseln, denn der folgende Erbe ist gleichfalls ein Oberherr.«
2. Wer ein Erbherr ist, der ist auch ein Oberherr. – Eisenhart, 642, 8; Pistor., III, 88; Simrock, 2089; Eiselein, 147; Graf, 487, 34.
Ein Fürst, will das Sprichwort sagen, der durch Erbfolge zur Regierung gekommen ist, hat in der Regel eine grössere Macht als ein solcher, der erst gewählt worden ist; und weil er eine grosse Gewalt über seine Unterthanen hat, nennt ihn das Sprichwort einen Oberherrn, worunter nicht ein solcher Herr zu verstehen ist, der durch Erbschaft zu unbeweglichen Gütern gelangte.