1. Vör de Kost1 idel (eitel), Gottlov, na de Köst idel, Gott betert (bessre's). (Holst.) – Schütze, IV, 316.
1) Köste hat die Bedeutung von a) Rinde am Brot, b) Speise, Kost, und c) Hochzeit. In der letzten Bedeutung steht es oben. Köste geven = Hochzeitmachen. Auch Stürenburg (118b) gibt die Bedeutung »Hochzeitfest« mit dem Beispiel »Köst un Kindelbeer« an. Doch spricht manches dafür, dass Köst allgemeiner Schmaus überhaupt, und vielleicht vorzugsweise den Hochzeitsschmaus bezeichnet. Nach dem Brem. Wb. wird Köst für jede solenne Mahlzeit gebraucht. So heisst es in der Stettiner Chronik (Friedeberg, I, 94): »Anno 1455 ist mit einhelliger Beliebung .... anstatt der grossen vnd kostbaren Ausrichtung der Rahtkösten ein genannts an Gelde .....« Es wird hier die Sitte abgeschafft, dass der neugewählte Rathsherr eine grosse Gasterei geben muss und statt dessen ein bestimmtes Einkaufsgeld festgesetzt.
*2. Se gevt Köst un Kindelbêr toglîk. (Holst.) – Schütze, II, 258.
Hochzeit und Taufen fallen zusammen. Köste bezeichnet zunächst die Rinde am Brot, dann Speise, Kost, und endlich, wie hier, Hochzeit; tor Köste gân = zur Hochzeit gehen. (Schütze, II, 330.)