1. Schleppe mich, ich gehe (ich thu's) gern. – Blass, 18.
Von denen, die sich zu irgendeiner Sache aufgefordert, aus Ziererei sträuben, obgleich man voraussetzen kann, dass sie es gern thun. Im Sinne von: »Halb zog sie ihn, halb sank er hin.«
Lat.: Asinum Scytha videt. (Philippi, I, 43.)
*2. Män schleppt ihn wie e Peigen (Leiche, Cadaver) fort. (Jüd.-deutsch. Warschau.)
Wenn man jemand gewaltsam ins Gefängniss abführt.
*3. Sich mit einem (einer) schleppen. – Frischbier2, 3336.
In unerlaubtem Umgange oder in sehr langem Brautstande leben.