* Hä es nitt lans et Schmitts-Backes1. (Köln.) – Weiden, IV, 15; Firmenich, 472, 11.
1) Backes = Backhaus, Wohnung eines Bäckers oder die Bäckerei selbst. Die Redensart sagt: Er ist noch nicht ausser Gefahr. Es war nämlich auf der Severinstrasse (Kölns) am Ende der alten Stadt eine Bäckerei, welche den obigen Namen führte; die Verbrecher, welche den Staupenschlag erhielten, hatten die Strafe an diesem Hause überstanden.