Schutzgerechtigkeit

Schutz- und Schirmgerechtigkeit gibt keine Obrigkeit.Eisenhart, 639; Pistor., X, 78; Simrock, 9292; Graf, 488, 47.

Unter Schutz- und Schirmgerechtigkeit wird das Recht verstanden, eine schwächere Person oder Sache infolge eines getroffenen Uebereinkommens gegen unbillige Gewalt zu beschützen und (oft) deren Güter zu verwalten. Es stammt diese Einrichtung aus den unruhigen Zeiten des Mittelalters. So nahmen sich Klöster und Stifte einen Schutz- und Schirmherrn, dem aber weder Landeshoheit, noch die eigene Gerichtsbarkeit, so wenig in bürgerlichen als peinlichen Sachen, was eben das obige Sprichwort sagen will, zukam. Näheres a.a.O.

Quelle:
Karl Friedrich Wilhelm Wander (Hrsg.): Deutsches Sprichwörter-Lexikon, Band 4. Leipzig 1876, Sp. 404.
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