*1. Ein Strohmann muss sich vor dem Feuer hüten.
Auch die Russen sagen: Wer von Stroh ist, halte sich fern dem Feuer. (Altmann VI, 469.)
*2. Eine Strohrede halten.
Strohreden zu halten war eine zu ⇒ Freiburg (s.d. 3) im Breisgau in frühern Zeiten bis gegen das Ende des 18. Jahrhunderts übliche Hochzeitssitte. Als Strohredner ward in der Regel ein Bekannter gewählt, von dem vorauszusehen war, dass er seine Aufgabe, der Feier entsprechend, lösen werde. Die Rede ward am Hochzeitstage selbst während der Tafel gehalten. Die letzte Strohrede fand nach urkundlicher Bestätigung am 13. Sept. 1769 bei der Hochzeit adelicher Brautleute statt. Eine ausführliche Darstellung darüber gibt Wurzbach in der Donau-Zeitung, Wien 1860, Nr. 162, S. 63.