Jedermann ist Volksrechts würdig, der Arme wie der Reiche. – Graf, 41, 117.
Die Grösse des Grundbesitzes macht keinen Unterschied im Wesen der Freiheit, wenn natürlich auch der um so selbständiger ist, der ein grosses Gut besitzt. Ging der Landesherr auch an der Spitze des Adels, so verlor doch der Arme als letzter Genosse dadurch nichts an seiner Standesehre.
Angels.: Aelc man sy folcrights wyrdhe, ge earm ge eadig. (Schmid, 100, 2.)