Zuckerbrot

*1. Etwas mit Zuckerbrot und Peitsche betreiben.

Einen Zank auf jede Weise, durch Mittel aller, auch der entgegengesetzten Art, durch Gewalt oder Schmeichelei u.s.w. zu erreichen suchen. »Wie man aus Passau erfährt, ist Bischof Heinrich's Versuch, mit Zuckerbrot und Peitsche die Gewährung der Heiligengeistkirche an die dortigen Altkatholiken zu hintertreiben, kläglich gescheitert.« (Bote aus dem Riesengebirge, 1873, Nr. 43, S. 796.) In geschickten Händen lässt Rom »Zuckerbrot und Peitsche brauchen.« (Schles. Presse, Breslau 1873, Nr. 13, Hauptblatt.)


*2. Man wird ihm kein Zuckerbrot reichen.

Er wird nicht sehr freundlich empfangen und behandelt werden. »Die klerikalen Zeitungen werden wenig Zuckerbrot für den portugiesischen Grafen übrig haben.« (Schles. Zeitung, 1872, Nr. 463.)


*3. Zwischen Zuckerbrot und Peitsche stehen.

Der Abgeordnete Graf Bethusy-Huc gebrauchte die Redensart in der Sitzung des preussischen Abgeordnetenhauses vom 9. Februar 1877 mit Bezug auf die Stellung der Landräthe. Als der Abgeordnete Landrath von Mayr dies bestritt, erwiderte Graf Bethusy-Huc, er habe nur gesagt, das Recht der Regierung, bei den Aufrücken in höhere Gehaltsklassen Ausnahmen zu machen, könne den Schein erregen, als ob die Landräthe zwischen Zuckerbrot und Peitsche zu wählen hätten.

Quelle:
Karl Friedrich Wilhelm Wander (Hrsg.): Deutsches Sprichwörter-Lexikon, Band 5. Leipzig 1880, Sp. 615.
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