Concilium

[454] Concilium, ist der lat., Synode der griech. Ausdruck für Kirchenversammlung, wie der Zusammentritt von christlichen Kirchenvorständen zur Berathung und Beschlußnahme in kirchlich-religiösen Angelegenheiten genannt wird. Als erstes Beispiel davon wird jene in der Apostelgeschichte erzählte, wegen des Verhältnisses des Christenthums zu den Mosaischen Satzungen gehaltene Zusammenkunft der Apostel zu Jerusalem betrachtet, allein schon frühzeitig traten auch die Geistlichen der christlichen Gemeinden einzelner Bezirke und Provinzen zusammen, um in Lehren und Gebräuchen durch gegenseitige Verständigung der Theilnehmer Einklang und Übereinstimmung zu bringen. Diese Bezirks- oder Particularconcilien werden als Nationalconcilien, wenn sich die Geistlichen eines ganzen Volkes, als Provinzial- und Diöcesanconcilien bezeichnet, wenn nur aus solchen beschränktern Gebieten Theilnehmer dabei erscheinen. Seit das Christenthum [454] im 4. Jahrh. im röm. Reiche herrschende Religion geworden, ordneten die röm. Kaiser die nöthig werdenden Kirchenversammlungen an, zu denen jetzt aber nicht mehr alle Religionslehrer, sondern nur sämmtliche Bischöfe, später noch einige andere vornehme Geistliche des ganzen Reichs berufen wurden, daher diese Versammlungen ökumenische Concilien, d.h. allgemeine Kirchenversammlungen genannt wurden. Noch Karl der Große berief die fränk. Geistlichkeit zu einer solchen Synode 749 nach Frankfurt a. M., die sich gegen den bei den Griechen eingerissenen Bilderdienst erklärte. Später jedoch nahmen im Abendlande die Päpste das Recht dazu allein in Anspruch, und in der röm. Kirche sind besonders die vier von 1122–1215 im Lateran zu Rom gehaltenen und daher lateranensische genannten Concilien von Einfluß gewesen, durch deren Beschlüsse die Macht der Päpste ihren höchsten Gipfel erreichte. Das feierlichste und größte aber war das von 1414–18 zu Kostnitz gehaltene, von dem unter andern auch die Verdammung des Joh. Huß und seines Freundes Hieronymus von Prag ausgesprochen wurde. Die letzte von der röm. Kirche anerkannte 19. allgemeine Kirchenversammlung wurde 1545–63 zu Trient gehalten, wo die katholische Kirche die Protestanten völlig von sich ausschloß; später haben nur Nationalconcilien, in Ungarn noch 1822, stattgefunden. Nach der Ansicht der katholischen Kirche wird durch ein allgemeines Concilium die ganze Kirche vertreten; es genießt dasselbe ferner des Beistandes des h. Geistes und der Papst oder sein Stellvertreter hat die Leitung desselben, auch bestätigt ersterer die durch Stimmenmehrheit gefaßten Beschlüsse, die jedoch auch vorher schon als gültig betrachtet werden und in Angelegenheiten des Glaubens und der Sitten für unfehlbar gelten. Ob indessen auch der Papst den Concilien unterworfen sei, ist von jeher eine sehr bestrittene Frage gewesen. Da sehr bald, am entschiedensten jedoch erst seit dem 11. Jahrh., die Trennung der morgenländ. oder griech. Kirche von der röm. eintrat, so können die seitdem gehaltenen Concilien nicht als allgemeine betrachtet werden; auch erkennt die griech. Kirche nur sieben, davon das letzte 451 zu Chalcedon am Meere von Marmora gehalten wurde, als solche an. Die Reformirten haben ebenfalls mehre, jedoch nur Particularsynoden gehalten, unter denen die 1618 zu Dordrecht darum bemerkenswerth ist, weil auf ihr Calvin's (s.d.) Meinungen über die Gnadenwahl Bestätigung fanden. Von den Lutheranern sind dagegen eigentliche Synoden niemals veranstaltet worden; in neuester Zeit aber hat man zur Ordnung der kirchlichen Angelegenheiten in mehren protestantischen Ländern General- und Provinzialsynoden angeordnet.

Quelle:
Brockhaus Bilder-Conversations-Lexikon, Band 1. Leipzig 1837., S. 454-455.
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