[44] Firmung, das zweite von den sieben Sacramenten der Katholiken, ist eine feierliche Einweihung der Getauften, um die bisher Unmündigen in die Zahl der geistig Mündigen aufzunehmen. Die Firmung ist eine Ergänzung der Taufe; sie soll die in ihr erhaltene göttliche Gnade erweitern und stärken, darf aber nur von einem Bischof, und zwar nicht vor dem siebenten Jahre, ertheilt werden. Die hierbei gewöhnlichen Ceremonien bestehen in der Händeauflegung des [44] Bischofs unter Anrufung des Namens Gottes auf das Haupt des Firmlings und in der Salbung seiner Stirne mit heiligem Chrisam (s.d.) in Form eines Kreuzes, wobei er die Worte spricht: »Ich bezeichne dich mit dem Zeichen des Kreuzes und stärke dich mit dem Chrisam des Heils, im Namen des Vaters und des Sohnes und des heiligen Geistes.« Außerdem gibt er ihm noch nach einem alten Gebrauch einen Backenstreich mit den Worten: »Friede sei mit dir«, damit er Leiden und Widerwärtigkeiten geduldig ertrage. Auch erhält der Firmling, wie bei der Taufe, einen Pathen, den Firmpathen, und einen Namen, den Firmnamen. Die Firmung kann nur einmal gültig empfangen werden, und sie drückt nach der Meinung der Katholiken der Seele ein geistliches und unverlöschliches Zeichen auf. Da die Gültigkeit dieses Sacraments weniger aus der heiligen Schrift als vielmehr aus der kirchlichen Überlieferung erwiesen wird, so verwarf es die evangelische Kirche und setzte an seine Stelle die Confirmation (s.d.), die jedoch nicht als Sacrament betrachtet wird.