Presbyter

[559] Presbyter ist ein dem Griechischen entlehnter Ausdruck, welcher bei den frühesten christlichen Gemeinden der Name der von ihnen erwählten Vorsteher oder Ältesten war, die auch insbesondere für Ordnung und Anstand beim Religionsdienste zu sorgen hatten. Als später das geistliche Amt zu einem förmlichen Priesterthum wurde, traten Priester und Pfarrer an die Stelle der Ältesten oder Presbyter und in der katholischen Kirche hieß Presbyter ein Priester, welcher die Sacramente austheilen konnte. Die versammelten Presbyteri bildeten das Presbyterium, unter Presbyterialverfassung aber versteht man eine ähnliche Verfassung der protestantischen Kirche, nach welcher die sittlichen, religiösen und kirchlichen Angelegenheiten der Gemeinden einem Collegium übertragen werden, das aus dem Pfarrer und mehren gewählten Mitgliedern der Gemeinde besteht. Abgeordnete dieser Collegien treten zu bestimmten Zeiten als Synode (s.d.) für eine Provinz oder ein Land zusammen und bilden den Mittelpunkt der gesammten kirchlichen Beziehungen, ihre Beschlüsse aber bedürfen jedesmal der Bestätigung des Staatsoberhauptes. In Schottland heißt die herrschende Kirche, ein Zweig der reformirten, die presbyterianische Kirche und hat seit der Zeit der Reformation eine solche Verfassung.

Quelle:
Brockhaus Bilder-Conversations-Lexikon, Band 3. Leipzig 1839., S. 559-560.
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