[617] Freihandel (engl. free-trade), volkswirtschaftliches System, das in vollständiger Erwerbs- und Verkehrsfreiheit im Gegensatz zu den Beschränkungen, welche Zünfte, Monopole, Privilegien, Schutzzölle, Wucher-, Luxusgesetze, überhaupt alle staatlichen Eingriffe ins Erwerbsleben bringen, den größten Nutzen für die Staatsbürger eines einzelnen Landes wie der Völker untereinander sieht; im engern Sinne die Theorie des durch keine Schutzzollschranken gehemmten internationalen Handelsverkehrs; in systematischer Darstellung zuerst im 18. Jahrh. von Adam Smith entwickelt. Zur praktischen Verwirklichung dieser Grundsätze bildete sich zuerst zu Anfang des 19. Jahrh. in England eine Freihandelspartei, die sog. Manchesterpartei (s.d.), die mit dem engl.-franz. Handelsvertrag (1860) einen [617] vollständigen Sieg errang. Danach entwickelte sich auch auf dem Kontinent ein gemäßigtes Freihandelssystem, für das bes. in Deutschland eine organisierte Freihandelspartei, der »Kongreß deutscher Volkswirte« (seit 1858) wirkte. Allmählich machte sich in allen europ. Staaten und bes. auch in den Ver. Staaten von Amerika wieder ein Umschwung in schutzzöllnerischer Richtung geltend, in Deutschland mit dem Zolltarif von 1879, in Österreich-Ungarn 1882, in Frankreich 1892, in Amerika mit der MacKinley-Bill (1890) und der Dingley-Bill (1897). – Vgl. Henry George (deutsch 1887), Oncken (1886).