Reservat

[519] Reservāt (lat.), Vorbehalt, Rechtsvorbehalt bei Veräußerungen und Verzichtleistungen; reservātis reservándis, mit dem nötigen Vorbehalt. Reservatfälle, im kath. Kirchenrecht die Sünden und Zensuren, deren Absolution sich der Papst oder der Bischof vorbehalten haben. Reservatrechte, vorbehaltene Rechte, insbes. die Bayern und Württemberg im Versailler Vertrag vom 30. Nov. 1870 gewährten Sonderrechte. Reservatiōn, Zurückhaltung; auch s.v.w. R. Reservatĭo mentālis, s. Gedankenvorbehalt. Reservātum ecclesiastĭcum, geistl. Vorbehalt, die Bestimmung des Augsburger Religionsfriedens von 1555, daß die zur evang. Kirche übertretenden kath. Geistlichen auf ihre Benefizien verzichten sollten.

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 2. Leipzig 1911., S. 519.
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