Frankfurt am Main

[750] Frankfurt am Main, ehemal. Hauptstadt des ostfränk. Reiches, später mit vielen Privilegien begabte freie Reichs-, Wahl- und Krönungsstadt der römisch-deutschen Kaiser und Festung, zu den Zeiten des Rheinbundes Residenzstadt des Großherzogthums F. (s. Dalberg), jetzt eine der 4 freien Städte und Sitz der deutschen Bundesversammlung, in schöner, fruchtbarer Ebene auf der rechten Mainseite, durch 2 massive steinerne Brücken (die ältere aus dem 13. Jahrh., die neue als Eisenbahnbrücke) mit dem jenseitigen Ufer u. dem zu F. gehörigen Sachsenhausen verbunden; F. zählte Ende 1852 ohne das Militär (etwa 6000 Mann) 63265 E., darunter 51515 Protestanten, 7000 Katholiken u. 4750 Juden; Eisenbahnstern der Taunus- (Zweigbahn nach Soden), Main-Weser-, Main-Neckar- (Zweigbahn nach Offenbach) u. Hanauerbahn. Als Handelsplatz, namentl. in Wechselgeschäften, und durch seine Frühjahrs- und Herbstmesse von großer Wichtigkeit, ist F. durch starken Fremdenverkehr (auf 130000 jährlich angeschlagen) belebt, besitzt eine Bank, Börse, Effektensocietät, unterhält Schiffahrt auf Main und Rhein durch Dampf- und Schleppboote, hat vorzüglichen Gemüse- und Obstbau (Aepfelwein) u. eine schwefelhaltige Mineralquelle. F. ist ausgezeichnet durch seine histor. Merkwürdigkeiten, durch Handels- und Gewerbfleiß. Statt der ehemaligen Festungswerke umgeben herrliche Promenaden die Stadt im Halbkreis bis zur Mainseite. F. ist in 14 Quartiere (von A bis O) eingetheilt, wovon Sachsenhausen das letzte bildet, hat 7 Land- und 7 Mainthore, vor welchen ersteren zahlreiche, prachtvolle Landhäuser stehen. Kirchen: 4 kathol., nämlich die Domkirche zu St. Bartholomäi, ehemaliges kurmainzisches Stift, gegründet von Ludwig dem Deutschen, mit der Wahlkapelle der Kaiser des hl. [750] röm. Reichs, dem Grabmal des Kaisers Günther von Schwarzburg (gest. 1349); die St. Leonhardskirche, gestiftet 1219 von Kaiser Friedrich II., auf die Stätte der alten Residenz der fränk. Könige u. Herzoge gebaut; die Liebfrauenkirche, gestiftet 1322; die Deutschhauskirche in Sachsenhausen, 1309 geweiht; 7 protestant., darunter besonders die St. Katharinen- und die Paulskirche, 1833 eröffnet, 1848 u. 49 Sitz des deutschen Parlaments, jetzt wieder zum Gottesdienst eingerichtet; 1 deutsch-reformirte, 1 franz.-reformirte Kirche. Die Juden haben 2 Synagogen. Außerdem sind merkwürdig: das Rathhaus oder der Römer, mit dem Kaisersaal u. Karls IV. goldener Bulle von 1356; das Haus Braunfels, ehemaliger Sitz des kaiserl. Kammergerichts (31. Oktbr. 1495 von Kaiser Max I. eröffnet); mehre ehemalige Klöster; das Leinwandhaus, eines der ältesten Gebäude; das Thurn- und Taxische Palais, worin die deutsche Bundesversammlung ihre Sitzungen hält; die neue Börse; in Sachsenhausen das deutsche Haus, ehemal. zeitweilige Residenz der Hoch- u. Deutschmeister seit Ludwig von Schwalbach (1273), seit 1833 Kaserne der österr., jetzt der bayer. Garnison; unter den öffentlichen Kunstwerken besonders das Göthemonument von Schwanthaler; unter den Anstalten für Wissenschaft u. Kunst: die Stadtbibliothek mit Münzkabinet u. dem Marmorbilde Göthes von Marchesi; die reiche, Meisterwerke jeder Schule enthaltende Städelsche Gemäldegalerie u. Antikensammlung mit Malerschule und Bibliothek, das Senkenbergische naturhistorische Museum, das Bethmannische Antikenkabinet mit der Ariadne Danneckers (s. d.), sonstige Privat-, Gemälde- etc. Sammlungen. F. hat ein Gymnasium, 5 öffentliche und viele Privat-Schulen, gemeinnützige Anstalten etc. – Die Gründung F.s ist uralt; die Franken hatten hier eine Furt zum Mainübergang, wovon die Stadt den Namen erhielt. Zu den Zeiten Karls d. Gr. muß sie schon ziemlich bedeutend gewesen sein, indem derselbe 794 eine Synode dahin berief, ebenso im J. 799. Nachmals wurde die Stadt vielfach begünstigt, namentl. durch Ludwig den Deutschen, Friedrich Barbarossa etc.; sie durchlief sodann mancherlei Phasen, bis ihr endlich der 18. Oktbr. 1816 die jetzige demokrat. Verfassung brachte, mit gesetzgebendem Körper und executivem Senat, an dessen Spitze 2 jährlich wechselnde Bürgermeister stehen. Die Bewegungen des J. 1848 konnten diese Verfassung nur für kurze Zeit erschüttern, worauf sie durch Senatsbeschluß wieder hergestellt wurde. – F. hat ein Appellationsgericht, die höchste Instanz ist das Oberappellationsgericht in Lübeck. Das F.er Gebiet (außer der Stadt 1 Flecken u. mehrere meist luther. Dörfer), umfaßt 14/5 QM., zusammen mit etwa 75000 E. Das Bundeskontingent beträgt 1024 Mann. Die Garnison, 5200 M., besteht aus Oesterreichern, Preußen und Bayern. 1853 betrugen die Staatseinnahmen 1655200 fl., die Ausgaben 1686140 fl. 33 kr., die Staatsschuld 6680000 fl. und die Eisenbahnschuld 6768700 fl.

Quelle:
Herders Conversations-Lexikon. Freiburg im Breisgau 1854, Band 2, S. 750-751.
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