[12] Llorente (Ljorente). Don Juan Antonio, der bekannte freisinnige Sekretär und Geschichtschreiber der span. Hof- u. Staatsinquisition, geb. 1756 zu Rincondel-Solo in Aragonien, erhielt schon 1770 die Tonsur, studierte die Rechte, wurde 1779 Priester. Bereits 1782 wurde er Generalvicar des Bisthums Calahorra, 1789 Inquisitionssekretär in Madrid, wurde wiederholt beseitigt und suchte dafür im Bunde mit dem gestürzten Minister Jovellanos, der Gräfin Montijo u.a. Spanien politisch und kirchlich im Sinne des Liberalismus umzugestalten. Als Godoy 1805 die Fueros des Baskenlandes vernichtete, vertheidigte dies L. in seinen Noticias historicas de las tres provincias vascongadas etc., wurde dafür Kanzler der Universität Madrid, Ritter u.s.w., sogar Mitglied der patriotischen Gesellschaft der baskischen Provinzen. Der Kampf des span. Volkes gegen die frz. Zwingherrschaft fand den L. auf Seite der Josefinos, u. diese machten ihn zum Staatsrath; er vollzog das Decret, welches die Klöster aufhob, wurde Generaldirector der aus den Säcularisationen gewonnenen »Nationalgüter«, bald aber des Unterschleifs verdächtigt und anderwärts verwendet, bis er in Josephs Auftrag seine Geschichte der Inquisition, deren Archiv ihm ganz zur Verfügung gestellt war, ausarbeiten konnte. Nach dem Sturze der Josefinos ging L. als Verbannter nach Paris u. gab hier sein Hauptwerk heraus, welches Al. Pellier als histoire critique de lʼinquisition sofort ins Französ. übertrug (Par. [12] 181718, 4 B.; deutsch von J. K. Höck, Gmünd 1819 ff., 4 B.). L. durfte fortan weder priesterliche Functionen verrichten noch Unterricht ertheilen, lebte von schriftstellerischen Arbeiten (Uebersetzung des Faublas ins Span.), wurde 1820 amnestiert, 1822 wegen seinen »politischen Porträts der Päpste« aus Frankreich verwiesen und st. 1825 zu Madrid. Geist, Talent u. eine feurige Darstellung zeigen alle Schriften L.s, aber Gründlichkeit oder gar Unparteilichkeit darf man bei ihm nicht suchen. Seine Geschichte der Inquisition bleibt jedoch werthvoll, insofern sehr viele Auszüge aus Originalurkunden sich darin finden. Vgl. Ketzergericht, weltliches.