Getäfel

[455] Getäfel (Täfelung), jede aus Tafeln (s.d.) zusammengesetzte Verkleidung der Wände und Decken (s.d.). Die Tafeln bilden die Füllungen und sitzen zumeist zwischen friesartigem festeren Rahmenwerk. Das hohe Wandgetäfel kann überdies durch Gesimse bekrönt und durch Pilaster oder Säulen gegliedert sein (s. die Figur), während das niedere, in Höhe von 60–150 cm, Lambris (s.d.) oder Brustgetäfel genannt, meist aus länglichen Feldern besteht.

Im allgemeinen sind die Profile und vortretenden Teile nicht zu kräftig zu halten. Durch Anwendung verschiedener Holzarten, wie z.B. dunkle Friese und helle Felder (oder durch Farbe), sind die Mittel zu seiner Wirkung gegeben, die noch durch eingelegte Arbeit (Intarsia, s. Kunstgewerbe) und Schnitzerei zu höchster Ausbildung gebracht werden können [3]. Die Behandlung der Oberfläche in einem matten Glänze durch Auftrag von Wachs ist einer Politur vorzuziehen. Letztere sollte nur an seinen Stäben und Linienverzierungen zur Anwendung kommen, Vergoldung ebenso nur in beschränktem Maße, wo sie dann von schönster Wirkung sein wird.


Literatur: [1] Krauth, Das Schreinerbuch, Leipzig 1890, Bd. 1, S. 70. – [2] Semper, G., Der Stil, Bd. 2, Tektonik, München 1863. – [3] Burckhard, J., Geschichte der Renaissance in Italien, Stuttgart 1868, S. 251 ff.

Weinbrenner.

Von der Stadtkanzlei Konstanz, 1593.
Von der Stadtkanzlei Konstanz, 1593.
Quelle:
Lueger, Otto: Lexikon der gesamten Technik und ihrer Hilfswissenschaften, Bd. 4 Stuttgart, Leipzig 1906., S. 455.
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