Längenprofile

[38] Längenprofile (Höhenpläne) der Straßen entstehen, wenn eine die Mittellinie der Straße enthaltende, lotrecht stehende Fläche in eine Ebene ausgebreitet wird.

Um die bisweilen nur geringen Höhenunterschiede im Längengefäll der Straßen und im Geländeprofil deutlich ersichtlich zu machen, wird das Längenprofil in lotrechtem Sinne verzerrt aufgetragen, indem der Längenmaßstab gleich demjenigen des Lageplanes (1 : 1000 bis 1 : 5000), der Höhenmaßstab dagegen als ein Vielfaches desselben (nach der preußischen Instruktion 25 mal größer) angenommen wird. Die Haupt- und Zwischenprofile erscheinen als Ordinaten, an denen die Höhenzahlen des betreffenden Geländepunktes schwarz, diejenigen der Mittellinie der zu entwerfenden Straße rot anzuschreiben sind. Diese Höhenzahlen werden auf die Höhe eines bestimmten Fixpunktes bezogen (z.B. auf den Amsterdamer oder Berliner Pegel u.s.w.) und von einem in bestimmter Höhe über diesem Fixpunkt belegenen Normalhorizont aufgetragen. Die Straßenmittellinie kann nun, je nach den Gelände- und Steigungsverhältnissen, bald über, bald unter der Geländelinie liegen, wodurch die Auftrag- bezw. Abtragstrecken sich kenntlich machen und zur Erhöhung der Deutlichkeit rot bezw. braun oder schwarz angelegt werden. Ferner sind in geeigneter Weise die Längen der mit verschiedenem Gefäll behafteten oder in Krümmungen liegenden Strecken einzuschreiben; die Sohle der Seitengräben ist blau einzutragen; für die den Straßenentwurf durchschneidenden oder berührenden Gewässer sind die niedrigsten und höchsten Wasserstände anzugeben; die zu errichtenden Bauwerke und die im Straßenzuge liegenden Ortschaften sind kenntlich zu machen und die Ergebnisse der Bodenuntersuchungen einzutragen. Die Art der Eintragung und Darstellung der genannten Dinge wird in den verschiedenen Ländern durch besondere Bestimmungen festgelegt.

L. v. Willmann.

Quelle:
Lueger, Otto: Lexikon der gesamten Technik und ihrer Hilfswissenschaften, Bd. 6 Stuttgart, Leipzig 1908., S. 38.
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