[627] Bürgerschule (Städtische Mittelschule). In der ältern Zeit waren alle städtischen Schulen entweder als Kirch- und Pfarrschulen (deutsche Schulen) bloße Volks- oder sogen. lateinische Schulen. Einsichtige Pädagogen des 18. Jahrh. forderten zuerst nachdrücklich Schulen für das Bedürfnis des kleinen städtischen Bürgerstandes. Pietisten und Rationalisten trafen in dieser Forderung zusammen, die besonders durch die Schrift des Pastors Resewitz (s.d.) zu Kopenhagen: »Die Erziehung des Bürgers« (Kopenh. 1773) populär wurde. Aus mancherlei durch sie angeregten Versuchen gingen später einerseits die Höhern Bürgerschulen (s.d.), d. h. lateinlose höhere Schulen (Realschulen, s.d.), hervor, anderseits die Mittelschulen (s.d.), d. h. gehobene und über die allgemeine Schulpflicht um 12 Jahre hinausgreifende städtische Volksschulen. Jene erhielten in Preußen festere Ordnung zuerst durch die »Vorläufige Instruktion für die an den höhern Bürger- und Realschulen anzuordnenden Entlassungsprüfungen« vom 8. März 1832, der die »Unterrichtsordnung« vom 6. Okt. 1859 und die Lehrpläne vom 31. März 1882, die vom 6. Jan. 1892 und vom 26. Febr. 1900 folgten. Diese fanden vorbildliche Normen in Preußen durch die Falkschen »Allgemeinen Bestimmungen« vom 15. Okt. 1872. Der einfache Name B. bezeichnet, wo er noch in Gebrauch ist, heute meist nur Stadt-, d. h. städtische Volksschule.
Meyers-1905: Höhere Bürgerschule