Fatalismus

[350] Fatalismus (v. lat. fatum, »Verhängnis«; Schicksalsglaube), die Meinung, daß die Weltbegebenheiten durch eine unabwendbare, blinde (nicht nach vernünftigen Zwecken bestimmte) Notwendigkeit, durch ein Verhängnis erfolgen. Derselbe ist als Glaube an ein blindes Schicksal dem Vorsehungs-, als Glaube an die Verhängung unverdienten (unbilligen) Geschickes dem Glauben an das Walten gerechter Vergeltung (Nemesis) entgegengesetzt. Durch die Ausschließung jeder Durchbrechung des notwendigen Zusammenhanges der Ursachen und Wirkungen dem Determinismus (s.d.) verwandt, unterscheidet sich der F. von diesem doch sehr wesentlich dadurch, daß der Determinismus den menschlichen Willen als eine den Gang der Dinge mitbestimmende Ursache anerkennt und somit die Möglichkeit, durch unser Handeln den Lauf der Ereignisse zu beeinflussen, zugesteht, während der F. diese Möglichkeit leugnet und deswegen entweder zur tatlosen Ergebung in das Schicksal oder aber auch zu tollkühnem Wagemut (man denke an den F. der Mohammedaner) führt. Ein spezifisch-religiöser F. ist in der Prädestinationslehre (s.d.) enthalten. Fatalist, Anhänger des F.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 6. Leipzig 1906, S. 350.
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