Gelehrsamkeit

[518] Gelehrsamkeit (Gelahrtheit) ist im objektiven Sinne der Inbegriff wissenschaftlicher Kenntnisse, im subjektiven der Besitz von solchen, also die notwendige Eigenschaft des Gelehrten. Im engern Sinne versteht man unter G. noch besonders einen vornehmlich im Gedächtnis aufbewahrten bedeutenden Vorrat historischen Wissens im Gegensatz zur eigentlich wissenschaftlichen[518] und philosophischen Einsicht, die in dem Erkennen des Wesens und des Grundes der Dinge beruht. Deutlichkeit, Gründlichkeit, Genauigkeit, Ordnung und systematischer Zusammenhang sind für das gelehrte Wissen unerläßliche Bedingungen, und es unterscheidet sich dasselbe eben hierdurch von dem gewöhnlichen oder populären Wissen. Vgl. Reicke, Der Gelehrte in der deutschen Vergangenheit (Leipz. 1900).

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 7. Leipzig 1907, S. 518-519.
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