Hochzeiten, geistliche

[406] Hochzeiten, geistliche, heißen die Feste, die am Tage der Aufnahme in ein Kloster sowie an dem Tage gefeiert werden, an dem ein junger Priester zum erstenmal eine Messe oder Vigilie hält. Beide Feste arteten frühzeitig in Prunken und Schwelgen aus, so daß polizeiliche Verordnungen dagegen erlassen wurden. Wie bei den weltlichen, wurden auch bei den geistlichen Hochzeiten Geschenke erteilt.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 9. Leipzig 1907, S. 406.
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