Hübler

[591] Hübler, Bernhard, Jurist, geb. 25. Mai 1835 in Kottbus, habilitierte sich 1865 in Berlin, ward 1868 außerordentlicher Professor und im folgenden Jahr als ordentlicher nach Freiburg i. Br. berufen. 1870 trat er als Konsistorialrat in das preußische Kultusministerium und ward hier später zum vortragenden Rat und Geheimen Oberregierungsrat befördert. Seit 1880 ist er ordentlicher Professor des Kirchenrechts an der Berliner Universität. Von seinen Schriften sind zu nennen: »Zur Revision der Lehre von der rechtlichen Natur der Konkordate« (Tübing. 1865); »Die Konstanzer Reformation und die Konkordate von 1418« (Leipz. 1867); »Die Eigentümer des Kirchenguts« (das. 1868); »Eheschließung und gemischte Ehen in Preußen« (Berl. 1883); »Kirchenrechtsquellen« (das. 1888, 4. Aufl. 1902); »Die religiöse Er ziehung der Kinder aus gemischten Ehen im Gebiet des preußischen Landrechts« (das. 1888); »Die Organisation der Verwaltung in Preußen (alte Lande) und im Deutschen Reiche« (das. 1898); »Die Magistraturen des völkerrechtlichen Verkehrs und die Exterritorialität« (das. 1900).

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 9. Leipzig 1907, S. 591.
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