[29] Kipper und Wipper (v. niederd. kippen, d. h. abschneiden, und wippen, d. h. schnellen, so in die Wagschale werfen, daß sie sinkt), im 17. Jahrh. Benennung von Münzherren und Münzhecken, die gutes Geld einschmolzen und geringhaltiges ausprägten. Dies Unwesen herrschte besonders zur Zeit des Dreißigjährigen Krieges, indem Feldherren die Löhnung in schlechter Münze zahlten, welche die Soldaten den Bürgern als vollwertige aufzwangen. Der Wert des guten Geldes stieg dadurch so sehr, daß 1621 ein guter Taler 78 und 1623 sogar 1620 Tlr. galt. Daher nannte man den Zeitraum von 161923 vorzugsweise die Zeit der K. u. W., jene Münzen aber Kipper- oder Kipfergeld. Seitdem ward der Reichstaler = 24 Groschen oder 90 Kreuzer gerechnet. Vgl. die »Münzstudien« von Herm. Grote (s. d.).
Adelung-1793: Kipper, der · Wipper, der
Brockhaus-1809: Kipper und Wipper · Wipper u. Kipper
Brockhaus-1837: Kipper und Wipper
Brockhaus-1911: Kipper und Wipper · Wipper [2] · Wipper
Herder-1854: Kipper · Wipper [2] · Wipper [1]
Lueger-1904: Kipper [2] · Kipper [1] · Wipper [2] · Wipper [1]
Meyers-1905: Kipper · Wipper [2] · Wipper [1]
Pierer-1857: Kipper u. Wipper · Wipper [3] · Wipper [2] · Wipper [1]