[197] Lärmapparate (Alarmapparate, Warner, Rufer), Vorrichtungen, die durch Ertönen einer Glocke, einer Pfeife (s. Dampfpfeife) oder eines Läutewerkes auf einen bestimmten Zustand an Maschinen, Apparaten u. dgl. aufmerksam machen und dadurch eine Warnung, bez. eine Abstellung des eingetretenen Zustandes veranlassen sollen (wenn z. B. in einem Mahlgang das aufgeschüttete zu mahlende Korn verarbeitet ist und neues aufgeschüttet werden muß). Sie sind deshalb von großer Wichtigkeit in allen Fällen, wo durch Unterlassung rechtzeitiger Bedienung Gefahr droht, daher besonders ausgebildet an Dampfkesseln zur Anzeige eines zu tiefen Wasserstandes und zu hohen Druckes (s. Dampfkesselexplosion, S. 452). Eine Dampfpfeife ertönt, wenn im richtigen Augenblick Dampf durch die Pfeife strömt, indem ein mit der Pfeife verbundenes, in den Kessel reichendes Rohr unten für den Eintritt von Dampf frei wird, sobald der Wasserstand bis zu einer bestimmten Tiefe gesunken ist. Das Freimachen des Rohres erfolgt durch einen Schwimmer, der ein Ventil öffnet, oder durch einen Metallpfropfen aus einer leicht schmelzbaren Legierung (Schmelzpfropfen), der durch den Dampf wegschmilzt, sobald dieser in das Rohr eintritt, wenn dessen Mündung nicht mehr ins Wasser reicht. Die Grundlage aller hiernach eingerichteten Speiserufer zeigt Fig. 1. Das Rohr a reicht in den Dampfkessel, es besitzt bei c eine Dampfpfeife und bei b den Schmelzpfropfen, d ist ein Probierhahn, e ein Absperrhahn.
In der Ausführung von Blake wird das Rohr a in Schlangenwindungen um den Pfropfen b geleitet, um den Pfropfen bei hoher Dampfspannung oder andern Wärmeeinflüssen vor vorzeitiger Erhitzung zu sichern. Fig. 2 zeigt einen solchen Speiserufer mit Rohr a, Pfropfen b und Pfeife c in Verbindung mit dem Probierhahn h und zum Zwecke der nötigen Abkühlung mit Rippen d versehen (Richard Schwartzkopff). Der Schmelzpfropfen besteht aus einer Legierung aus Wismut, Blei und Zinn, die je nach dem in Frage kommenden Druck, resp. der Temperatur des Dampfes verschieden zusammengesetzt ist. Für 4 Atmosphären, entsprechend 145°, nimmt man z. B. 2 Teile Wismut, 4 Teile Blei, 3 Teile Zinn.
Zur Betätigung eines Läutewerkes benutzt man fast ausschließlich eine elektrische Stromleitung. Der Universalkontroll- und Sicherheitsapparat, Patent R. Schwartzkopff (Fig. 3 u. 4, S. 198), besteht aus zwei konzentrisch angeordneten Metallröhren a und i, von denen das innere, unten geschlossene, oben offene Rohr i zur Aufnahme von zwei durch Serpentinkolben m isolierten Drähten d, d1,[197] bestimmt ist, an denen am obern und am untern Ende je eine trichterförmig ausgedrehte Schmelzbüchse k und k1, zur Aufnahme geschmolzener Legierungen befestigt ist. Diese Schmelzbüchsen sowie die von ihnen getragenen, in Form von geschlitzten Ringen angebrachten Legierungen l und l1 sind von dünnwandigen Kupferzylindern c und c1 umfaßt. Die Verschlußkolben v und v1 sollen Verunreinigungen zurückhalten. Das innere Rohr i reicht mit seinem geschlossenen Ende B bis in die Nähe der höchsten feuerberührten Teile des Kessels, während das äußere, unten offene, oben geschlossene Rohr a bei der Marke des niedrigsten erlaubten Wasserstandes (MW) endigt. Der Raum zwischen a und i ist auf eine gewisse Strecke der Abkühlung wegen durch das Schlangenrohr o ersetzt. Der Hahn h dient zum Auslassen der Luft beim Anfeuern des Kessels. Der ganze Apparat ist bei normalem Wasserstand im Kessel mit Wasser gefüllt. Sinkt das Wasser unter die MW-Linie, so schmilzt unter dem Zutritt von Dampf der im obern Teil befindliche Legierungsring l (Schmelzpunkt bei ca. 100°). Die im untern Teil angebrachte Legierung l1 ist so gewählt, daß sie schmilzt, wenn im Kessel die dem höchst zulässigen Druck entsprechende Temperatur erreicht ist (also, je nachdem der Kessel für 2, 3, 4, 5, 6 Atmosphären konzessioniert ist, bei 120, 134, 144, 152, 159°).
Durch das Schmelzen eines Pfropfens füllt sich die Schmelzbüchse mit der flüssigen, Elektrizität gut leitenden Legierung, wodurch ein elektrischer Strom geschlossen, eine oder mehrere elektrische Klingeln in Bewegung gesetzt und zugleich eine Signalscheibe sichtbar wird, auf der die Nummer des gefährdeten Kessels verzeichnet ist. Der Apparat tritt also in Tätigkeit, wenn der zulässig höchste Druck im Kessel erreicht, resp. um ein Geringes überschritten ist (kontrolliert also Manometer und Sicherheitsventil); wenn der Wasserstand bis zur niedrigst erlaubten Linie gesunken ist (kontrolliert also alle Vorrichtungen zur Erkennung des Wasserstandes); wenn der Kessel bei völligem Wassermangel angeheizt wird, und zwar noch, bevor eine gefährliche Erhitzung der Kesselbleche eingetreten ist; wenn das Kesselwasser die dem höchsten zulässigen Druck entsprechende Temperatur aufgenommen hat, ohne daß gleichzeitig eine dieser Temperatur entsprechende Druckerhöhung eingetreten wäre. In dem höchst einfachen Apparat des Magdeburger Vereins für Dampfkesselbetrieb (Fig. 5) hängt das Rohr a in der Büchse b fest verlötet in dem Kessel bis in das Wasser NW. Tritt das im Rohr a enthaltene Wasser aus, so dehnt sich das oben geschlossene Rohr aus und schließt durch den Kontaktstift c den elektrischen Strom.
Um ein Lärmzeichen zu geben, wenn die Spannung in einem Kessel etc. eine gewisse Höhe erreicht, bringt Julian in dem Zifferblatt eines Monometers einen bogenförmigen, mit dem Teilkreis konzentrischen Schlitz an, in dem sich eine mit dem Pol einer elektrischen Batterie zu verbindende Kontaktschraube an der Stelle feststellen läßt, bis zu welcher der mit dem andern Pol zu verbindende, die Spannung angebende Zeiger sich höchstens bewegen soll (Lärmmanometer).
Ähnliche Vorrichtungen finden Anwendungen bei Öfen zum Anzeigen zu hoher oder zu niedriger Temperaturen.
Zu den Lärmapparatten gehören auch die Vorrichtungen, die gegen Einbruch sichern sollen (Diebestelegraphen). Diese beruhen meist darauf, daß ein elektrischer, zu einer Rasselglocke führender Strom geschlossen wird, sobald ein Schlüssel in ein Schloß gesteckt oder dessen Riegel zurückgezogen (Lärmschlösser) oder eine Tür, ein Fenster, ein Schubkasten geöffnet oder ein Behälter (Kassette, Geldschrank etc.) angehoben oder sonst bewegt oder auch ein den Fußboden um einen Geldschrank etc. herum bedeckender Teppich betreten wird. Statt der elektrischen Klingeln wendet man hierbei auch wohl mechanisch bewegte Glocken- oder auch Knallsignale an. Der Admonitor von John Monnington in Hamburg, der ein Warnzeichen gibt, wenn ein Maschinenteil warm läuft, besteht aus einer Patrone, die in eine Bohrung des zu schützenden Maschinenteils (Lager, Exzenter etc.) eingesteckt wird und losgeht, sobald die Temperatur des Maschinenteils auf 75° gestiegen ist. Dabei entsteht ein Knall und eine stark leuchtende, langsam[198] brennende Flamme. Vgl. Heidepriem, Die Unfallverhütung im Dampfkesselbetriebe (Berl. 1902).
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