Russische Zollcoupons

[328] Russische Zollcoupons, die Coupons und verlosten Stücke der russischen Goldanleihen und der Anleihen der verstaatlichten Bahnen, die seit 1. Jan. 1893 bei den russischen Zollämtern zur Zahlung benutzt werden können. Alljährlich macht die Regierung diejenigen Anleihen bekannt, deren Coupons und Stücke zur Zahlung zu verwenden sind.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 17. Leipzig 1909, S. 328.
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