Schutzpatron

[92] Schutzpatron, der »Heilige« als Beschützer eines besondern Landes, Ortes, Standes, Vereins etc. Die Notwendigkeit, Reliquien eines Heiligen in den Altären zu haben, die lokal beschränkte Wirksamkeit der Heiligen, ihre frühern Berufs- und Standeseigenschaften, die fortwirkende Erinnerung an die speziellen Stadt- und Landgottheiten des Altertums und an die Gewohnheiten der religiösen Vereine: dies alles wirkte früh schon auf die Bevorzugung und besondere Verehrung einzelner Heiliger hin (s. Heilige). Vgl. Samson, Die Schutzheiligen (Paderb. 1889); R. Pfleiderer, Die Attribute der Heiligen (Ulm 1898); Kerler, Die Patronate der Heiligen (das. 1905).

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 18. Leipzig 1909, S. 92.
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