[533] Annōna (lat.), 1) (röm. Ant.), das ganze Jahreserzeugniß an Früchten; 2) sämmtliche Victualien, die auf den Markt gebracht werden; 3) der Marktpreis; 4) Göttin, welche die jährlichen Früchte schützte u. segnete; dargestellt: bekleidet, nur den rechten Arm entblößt, in der Rechten Ähren, in der Linken ein Füllhorn. Die Sorge für Vorrath an Lebensmitteln war schon im alten Rom eine Sache der Staatsverwaltung; daher gab es bestimmte Gesetze (Annonarĭae leges), welche die Preise des aus den Staatsmagazinen abzugebenden Getreides normirten; Bestimmungen gegen den Aufkauf von Getreide (Annonae fraudatae crimen) u. die, welche denselben betrieben (Annonarĭi); Magistratspersonen, die bes. in Theurungszeiten für Lebensmittel sorgten (Annonae praefecti). Auch die neuere Staatsverwaltung beschäftigt sich mit diesem Gegenstand, beaufsichtigt durch die Annonarische Gesetzgebung den Getreidehandel, sucht das Annonarische Problem, wie Theuerung der Lebensmittel zu verhüten sei, zu lösen etc.; s. u. Getreide.