[780] Artikelbrief, 1) ehemals die römisch kaiserliche Wahlcapitulation; 2) eine gesetzliche, in Artikel verfaßte Urkunde, so bei Innungen der Gildebrief; 3) sonst so v.w. Kriegsartikel; 4) (Seewesen), Verordnungen, welche Kriegszucht, Polizei u. den ganzen Seedienst auf Flotten od. einzelnen Schiffen betreffen.