Ausbrennen

[36] Ausbrennen, 1) einen Stoff verbrennen, um die einen seiner Bestandtheile zu vernichten u. die[36] anderen reiner zu erhalten, so z.B. Gold- u. Silbertressen, wo die Seidenfäden vernichtet u. das Metall erhalten wird; 2) einen Schornstein, den Glanzruß in demselben absichtlich anbrennen, um ihn zu reinigen; 3) (Chir.), eine Wunde mit einem glühenden Eisen berühren, um das Schadhafte darin völlig zu zerstören, wie beim Biß des tollen Hundes, s. Kauterien; 4) einen hohlen Zahn, mit einem glühenden Draht od. Eisen den Zahnnerven gefühllos machen; 5) ein Schießgewehr, durch das Verbrennen von Pulver von Feuchtigkeit reinigen; 6) durch vieles Feuern schadhaft machen; von vielem Schießen ausgebrannte Zündlöcher der Gewehre werden verbohrt; 7) A. der Geschützformen, s.u. Stückgießerei 1); 8) (Bergb.), durch Feuersetzen eine Öffnung in der Grube machen; 9) den Schiefer im Alaunschiefer durch Feuer vernichten; 10) (Töpf.), den irdenen Gefäßen durch Brennen die gehörige Härte geben; 11) (Hüttenw.), einen Schmelzofen niedergehen lassen, das Gebläse abschützen u. ihn mit Wasser abkühlen.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 2. Altenburg 1857, S. 36-37.
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