[269] Bandīt (ital. Bandīto), 1) Geächteter, Verbannter, welcher, aus der bürgerlichen Gesellschaft entfernt, derselben nun zu schaden sucht; daher 2) in Italien so v.w. Räuber, Straßenräuber; gewöhnlich 3) ein gedungener Mörder. Die B-en standen in Verbindung, bildeten gewissermaßen eine Kaste u. hatten bestimmte Gesetze u. Obere. Das Stilet, selten Feuergewehr u. Gift, war ihre Waffe, u. sie verfolgten ihre Opfer bis an die Grenze des Landes. Während das Wesen der B-en, als gedungener Mörder, in neuester Zeit in Italien sehr in Abnahme gekommen ist, blüht desto mehr dort noch das Straßenräuberwesen, indem namentlich durch die politischen Ereignisse von 1841 u. 1843, bes. aber durch die Revolution von 1848, jenen Banden eine große Anzahl Compromittirter u. Verfolgter zugeführt worden ist, s.u. Räuber. Davon Banditisch, meuchelmörderisch; Banditenmord, so v.w. Lohnmord.