[401] Batteriebedeckung, eine Abtheilung Infanterie od. Cavallerie, welche einer Batterie (od. mehreren) für die Zeit eines Gefechtes od. Marsches beigegeben wird, um dieselbe gegen Angriffe in der Flanke zu sichern od. beim Einbruche einer feindlichen Abtheilung zu vertheidigen, da die Defensivkraft der Artillerie sich ganz wie ihre Offensivkraft auf die Feuerwirkung beschränkt, od. nur in beschränktem Maße durch ihre Ausrüstung u. Bewaffnung ermöglicht wird. Man rechnet auf 1 Batterie von 8 Geschützen 1/2 od. 1 ganze Compagnie Infanterie (120 bis 240 M.) od. 1 Schwadron Cavallerie (120 bis 160 Pferde). Die B. ist im Allgemeinen den Befehlen des Batteriecommandanten untergeordnet; die specielle Aufstellung u. Vertheilung derselben hängt jedoch von dem Ermessen ihres Befehlshabers ab, welcher nur zu berücksichtigen hat, daß er hierdurch die Verwendbarkeit u. Manövrirfähigkeit der Batterie nicht alterirt. Ob die B. seitwärts, rückwärts od. vorwärts ihre Stelle einzunehmen hat, hängt von der Beschaffenheit des Terrains, dem Charakter des Gefechtes u. des Gegners, so wie von dem Zusammenhange mit den übrigen ins Gefecht kommenden Truppen ab.